Automatikregelung (B197) seit dem 1. April 2021

Was ist die Klasse B197?

Ab dem 01.04.2021 gibt es die neue Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 197 (kurz B197). Damit wird die Möglichkeit geschaffen (unter bestimmten Voraussetzungen), die Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug abzulegen ohne eine Einschränkung im Führerschein zu erhalten.

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Vorteile:

Fahren lernen mit Automatik und Schaltgetriebe.

Weniger Stress oder Überforderung in der Ausbildung und Prüfung

Ablegen der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug.

Keine Einschränkung beim Fahren von PKWs, nach (erfolgreichem) ablegen der Fahrprüfung

Nachteile:

Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B BE), muss die Praxis auf einem Schaltwagen absolviert werden, ansonsten ist die Erweiterung nur auf Automatik beschränkt

Voraussetzungen

Mindestens 10 Fahrstunden (je 45 Minuten) müssen mit einem Schaltwagen absolviert werden.

Danach erfolgt eine 15-minütige Testfahrt (inner- und außerorts).

Der/die Fahrschüler*in muss nachweisen können, dass das Fahrzeug sicher bedient werden kann.

Nach erfolgreicher Fahrt wird eine Bescheinigung von dem Fahrlehrer ausgestelllt, die dann bei der praktischen Prüfung vorgelegt werden muss.

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Für weitere Informationen könnt ihr hier einen Artikel zur Automatikregelung vom BMVI lesen und die Verordnung.

Zudem könnt ihr euch das Youtube Video anschauen (nicht von uns).

Quelle: Youtube, FORTBILDUNG33.de

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