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Fahrerlaubnisverordnung - EU Führerschein

Wissenswertes zur Fahrerlaubnisverordnung und EU-Führerschein: Was ändert sich? Hier finden Sie einen Überblick der Änderung der Fahrerlaubnisklassen zum 19. Januar 2013 sowie alles über den neuen EU-Führerschein, von der Gültigkeit bis hin zu den veränderten Sicherheitsmerkmalen.

Die dritte EG-Führerscheinrichtlinie bringt uns die Einführung neuer Fahrerlaubnisklassen, Änderungen des Führerscheinformates, der Gültigkeit sowie modifizierte Sicherheitsmerkmale.

Seit 2013 wurde der neue EU-Führerschein in allen Mitgliedsstaaten eingeführt. Die Einführung der EU Fahrerlaubnis in Kartenform soll die Vielzahl der Führerscheinarten reduzieren. Der neue EU Führerschein in Scheckkartenformat soll mehr Übersichtlichkeit, einen erhöhten Schutz vor Fälschungen bieten sowie den Führerscheintourismus innerhalb der EU unterbinden. Seit 2013 können sich dann alle Führerschein-Besitzer in der EU mit einem einheitlichen Führerschein ausweisen.

Gültigkeit - EU Führerschein seit 2013:

Die Gültigkeit des neuen Führerscheins ist begrenzt, das bedeutet, der neue Führerschein ist nicht mehr lebenslang gültig, er muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden.

Für die Fahrerlaubnisklassen für PKW und Krafträder bleibt der neue Führerschein 15 Jahre rechtsgültig.

Die LKW- und Bus-Führerscheine haben weiterhin eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Die alten Führerscheine müssen nicht, können aber freiwillig umgetauscht werden. Die alten Dokumente bleiben bis zum Jahr 2033 gültig. Der Führerschein-Austausch zwingt uns nicht, eine erneute Fahrprüfung abzulegen. Alle bestehenden Rechte der Fahrerlaubnis bleiben beim Umtausch erhalten.

Neue Fahrerlaubnisklassen seit 2013:

Führerscheinklasse A2 (Das war die alte Führerscheinklasse A beschränkt)

Diese Fahrerlaubnisklasse ist seit 2013 neu und wird für Motorräder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW / 48 PS und einem Verhältnis von Leistung/ Gewicht von maximal 0,2 kW/kg eingeführt. Das Motorrad muss mindestens 175 kg wiegen. Die Klasse A2 ersetzt die bisherige Führerscheinklasse A (beschränkt). In dieser Klasse A (beschränkt) sind bislang Fahrzeuge mit einer Leistung von maximal 25 kW / 34 PS bei einem Leistungsgewicht von 0,16 kw/ kg.

Neu: Wer zwei Jahre die Fahrerlaubnis A1 oder Fahrerlaubnis 3 (vor dem 01. April 1980) hat, kann ohne weitere Theorieprüfung in die Klasse A2 wechseln, lediglich die praktische Prüfung ist zu absolvieren.

 

Führerscheinklasse AM (Die alten Führerscheinklassen S und M wurden zusammengefasst)

Die neue Klasse gilt künftig für Kleinkrafträder. Das Mindestalter dieser Klasse ist 16 Jahre und umfasst alle zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge von maximal 50 cm3 Hubraum und einer Motorleistung von maximal 4 kW bei Elektromotoren und einer mit der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.

Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen seit 2013:

Stufenweiser Aufstieg der Motorrad-Klassen

Für den Direkteinstieg von der Führerscheinklasse A1 zur neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem zweijährigen Ablauf eine praktische (keine theoretische) Prüfung erforderlich. Für den Direkteinstieg der Klasse A beträgt das Mindestalter 24 Jahre.

 

Führerscheinklasse A1

Die Fahrerlaubnisverordnung erlaubt für die Führerscheinklasse A1 keine Sonderauflagen mehr. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf künftig 0,1 kW pro kg Gewicht des Motorrades nicht übersteigen. Das Tempolimit von 80 km/h für 16- bis 17-Jährige wird bei Leichtkrafträdern bis zu 125 cm3 Hubraum und eine Motorleistung von maximal 11 kW aufgehoben. Besitzer der Fahrerlaubnisklasse 3 und 4 (Ausstellung vor dem 01. April 1980), dürfen diese Klasse weiterhin fahren.

 

Caravan-Führerschein B96

Spezieller Führerschein für das Ziehen von schweren Caravans. Inhaber eines B Führerscheins dürfen mit dieser Erweiterung eine PKW-Anhänger-Kombination bis 4.250 kg zulässigen Gesamtgewicht steuern. Voraussetzung ist eine eintägige Schulung.

 

Anhängerregelung BE

Die Fahrerlaubnisklasse BE ist vereinfacht worden, und zwar darf man künftig Fahrzeugkombinationen bis 3.500 kg zulässigen Gesamtgewicht ohne weitere Voraussetzung mit dem Führerschein der Klasse B fahren.

 

Anhängerregelung C1E

Hier darf man Fahrzeugkombinationen (Züge der Klasse C1 und Anhänger über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht von 12.000 kg nicht überschritten wird) fahren. Auf das Verhältnis der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zuges kommt es künftig nicht mehr an.

 

Führerscheinklasse D und D1
Bei den Klassen D und D1 (Omnibusse) kommt es nicht mehr auf die Zahl der Sitzplätze, sondern auf die Zahl der Personen an. Desweiteren kommt es bei der Fahrerlaubnisklasse D1 noch auf die Länge an. Diese ist auf eine maximalen Länge von 8 m beschränkt.

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